Bundesorgane

Bundesführung

Die Bundesführung besteht aus dem Bundesführer und seinen sellvertretenden Bundesführern (4). Die Bundesführung wird vom Bundesthing in getrennten Wahlgängen mit einfacher Mehrheit für eine Zeit von drei Jahren gewählt. Sie repräsentiert den Bund nach außen (auch rechtlich), führt den Bund und setzt die Ziele und Beschlüsse des Bundesrates und Bundesthinges durch. Sie kann Referenten für bestimmte Gebiete einsetzten, die die Bundesführung beraten. (z.B. für die Stufen).

 

Bundesthing

Das Bundesthing ist die Vetreterversammlung des DPBM und findet mindesten alle 3 Jahre statt. Es setzt sich aus Bundesführung, Ringführer sowie den Deligierten der Ringe zusammen.
Folgende Aufgaben hat das Bundesthing:

  • Entgegennahme der Arbeitsberichte der Bundesführung
  • Festsetzung der Bundesbeiträge
  • Wahl und Entlastung der Bundesführung
  • Beschlussfassung über Gründung, Teilung oder Auflösung von Ringen
  • Änderung der Bundesurkunde, Bundessatzung und/oder der Bundesordnung
  • Könnte als einziges Organ des Bundes mit vier-fünftel Mehrheit den Bund auflösen
  • Festlegung der wichtigsten Richtungsweisungen und Verhaltensrichtlinien im Bund (z.B. Alkoholumgang, Bundesaktionen,…)

Bundesrat

Der Bundesrat besteht aus der Bundesführung und den Ringführern. Für je 300 Mitglieder im Ring entsendet der Ring ein weiteres Mitglied der Ringführung zum Bundesrat.
Der Bundesrat wahrt zwischen den Zusammenkünften des Bundesthings dessen Aufgaben. Er bereitet die Bundesthings vor, beschließt über Veranstaltungen auf Bundesebene und gibt Richtlinien über deren Inhalte, Ziele und Methoden.

Literatur

  • DPB-Mosaik. Bundesverfassung. Hg. Deutscher Pfadfinderbund Mosaik.Köln: 1992

Stand: 05.03.2021